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Absturzsicherungen auf Ihrem Dach sind Pflicht!

09.01.2020

Ob bei Sanierung, Reparatur oder Dachunterhalt, auf dem Dach darf nur im gesicherten Zustand gearbeitet werden. Widerhandlungen können Bussen oder Strafanzeigen zur Folge haben. Bei Absturzunfällen während Arbeiten auf dem Dach haftet der Eigentümer und/oder Unternehmer.

Der Bauherr und der Immobilienbesitzer müssen sicherstellen, dass der Unternehmer die gesetzlichen Vorschriften bei der Ausführung der Arbeiten einhalten kann.

Gerne beraten wir Sie, planen und montieren die richtige Absturzsicherung auf Ihrem Dach. Rufen Sie uns unverbindlich an.